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TAXI ARNU Ratgeber

Krankenfahrt mit Verordnung: Genehmigung und Zuzahlung

Hinweise zu Muster 4, Genehmigung, Zuzahlungsbefreiung und Vorbereitung einer planbaren Krankenfahrt.

8 Min. Lesezeit

Bei einer planbaren Krankenfahrt sind drei Fragen getrennt zu prüfen: Ist die Fahrt medizinisch notwendig und verordnet? Muss die Krankenkasse sie vorab genehmigen? Fällt eine gesetzliche Zuzahlung an? Eine Zuzahlungsbefreiung ersetzt weder die Verordnung noch eine erforderliche Genehmigung.

Verordnung vor der Fahrt prüfen

Eine Krankenbeförderung wird grundsätzlich vor der Fahrt auf Muster 4 verordnet. Die Angaben müssen zur Behandlung, zum notwendigen Beförderungsmittel und zur Mobilität der versicherten Person passen.

Eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen erfolgt ohne medizinisch-fachliche Betreuung. Wird während der Fahrt medizinische Betreuung oder eine besondere Ausstattung benötigt, kann ein Krankentransport erforderlich sein.

Wann eine Genehmigung erforderlich sein kann

Medizinisch notwendige Fahrten zu stationären sowie vor- und nachstationären Behandlungen müssen in der Regel nicht vorher genehmigt werden.

Bei ambulanten Behandlungen gelten Ausnahmen. Für Taxi- oder Mietwagenfahrten ist bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung sowie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H regelmäßig keine vorherige Genehmigung nötig. Ein ambulanter Krankentransportwagen bleibt dagegen genehmigungspflichtig.

Eine vorherige Genehmigung ist typischerweise bei Dialyse, onkologischer Strahlentherapie, bestimmter parenteraler Chemotherapie oder einer vergleichbaren dauerhaften Mobilitätseinschränkung ohne die genannten Merkmale erforderlich. Im Zweifel sollte die Krankenkasse vor der ersten Fahrt schriftlich bestätigen, ob die Verordnung genehmigt werden muss.

Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung

Ohne Befreiung beträgt die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt.

Mit einer gültigen Zuzahlungsbefreiung entfällt bei einer anerkannten Kassenleistung grundsätzlich die gesetzliche Zuzahlung. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede medizinisch veranlasste Fahrt automatisch übernommen wird. Verordnung, Genehmigung und die übrigen Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt sein.

Der aktuelle Befreiungsnachweis sollte bei der Fahrt und für die Abrechnung verfügbar sein. Privat bestellte Leistungen oder nicht genehmigte Fahrten werden durch eine Zuzahlungsbefreiung nicht automatisch zu einer Kassenleistung.

Unterlagen und Abrechnung abstimmen

Kontrollieren Sie vor der ersten Fahrt den Genehmigungszeitraum, die Zahl der genehmigten Fahrten und das vorgesehene Beförderungsmittel. Bei Serienfahrten sollte auch geklärt sein, ob Hin- und Rückfahrten für den gesamten Behandlungszeitraum umfasst sind.

Klären Sie mit Krankenkasse und Taxiunternehmen, ob direkt abgerechnet werden kann und welche Unterlagen benötigt werden. Bereithalten sollten Sie insbesondere Versichertenkarte, Verordnung, Genehmigung und gegebenenfalls den Nachweis der Zuzahlungsbefreiung.

Fahrt praktisch vorbereiten

Teilen Sie Terminort, gewünschte Ankunftszeit, Mobilität, Hilfsmittel und Begleitbedarf bereits bei der Anfrage mit. Geben Sie an, ob Sie selbstständig einsteigen können und ob beispielsweise ein Rollator mitgeführt wird.

Planen Sie Hin- und Rückfahrt getrennt. TAXI ARNU kann bei der Fahrplanung unterstützen, aber keine verbindliche Entscheidung über Verordnung, Genehmigung oder Kostenübernahme der Krankenkasse treffen.

Kurz-Checkliste

  • Muster 4 vollständig und passend zum Beförderungsmittel ausgestellt
  • Ambulante oder stationäre Behandlung geklärt
  • Erforderliche Genehmigung vor der ersten Fahrt eingeholt
  • Genehmigungszeitraum und Zahl der Fahrten kontrolliert
  • Aktuellen Nachweis der Zuzahlungsbefreiung bereithalten
  • Abrechnungsweg mit Krankenkasse und Taxiunternehmen abstimmen
  • Termin, Rückfahrt, Mobilität und Hilfsmittel angeben

Häufige Fragen

Ist die Krankenfahrt mit Zuzahlungsbefreiung kostenlos?

Die gesetzliche Zuzahlung entfällt grundsätzlich, wenn die Fahrt als Kassenleistung anerkannt ist. Die Befreiung ersetzt aber keine Verordnung oder erforderliche Genehmigung.

Muss jede Verordnung genehmigt werden?

Nein. Für stationäre Behandlungen und bestimmte ambulante Taxi- oder Mietwagenfahrten bestehen Ausnahmen. Bei Dialyse, bestimmten Krebstherapien, vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen und ambulanten Krankentransporten kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Wer holt die Genehmigung ein?

In der Regel reicht die versicherte oder eine bevollmächtigte Person die Verordnung bei der Krankenkasse ein. Arztpraxis und Krankenkasse können sagen, ob dies im konkreten Fall nötig ist.

Was passiert, wenn eine notwendige Genehmigung fehlt?

Dann kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen. Deshalb sollte die Entscheidung vor der ersten planbaren Fahrt geklärt werden.

Kann TAXI ARNU die Kostenübernahme bestätigen?

Nein. TAXI ARNU kann die praktische Fahrt organisieren, aber keine verbindliche Zusage der Krankenkasse ersetzen.

Hinweis: Die Beiträge geben allgemeine Planungshilfen. Verfügbarkeit, Fahrpreis und besondere Anforderungen werden bei der Buchung individuell bestätigt.

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